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Häufige Fragen - einfach geklärt

1. Warum muss ich eine Vollmacht unterschreiben?

Ohne diese Vollmacht darf Mit Würde kündigen keine Versicherungen, Banken oder Vertragspartner kontaktieren. Sie unterschreiben ausschließlich dafür, dass wir Abmeldungen und Ummeldungen für Sie durchführen dürfen – nicht für Kontozugriffe oder finanzielle Entscheidungen.

Wichtig:„Diese Vollmacht erlaubt keine Vermögensverfügungen und keinen Kontozugriff.“

 

2. Wieso muss ich Kontoauszüge abgeben?

Anhand der Kontoauszüge erkennt Mit Würde kündigen welche Verträge überhaupt bestehen. Viele Angehörige wissen das nicht auswendig – ohne Kontoauszüge könnten wichtige Verträge übersehen werden.


Hinweis:„Die Kontoauszüge dienen ausschließlich der Ermittlung laufender Verträge.“

 

3. Was passiert mit meinen Daten?

Die Daten werden nur zur Vertragskündigung oder Ummeldung verwendet. Die Löschung erfolgt nach Abschluss, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

4. Was genau macht Mit Würde kündigen jetzt für mich?

Das hängt vom gewählten Paket ab. In der Vollmacht steht übersichtlich, welche Schritte übernommen werden dürfen. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie im Dienstleistungsvertrag.

5. Kann ich einzelne Punkte streichen?

Ja. Einzelne Leistungen innerhalb eines Pakets können gestrichen werden, wenn sie nicht benötigt werden. Das ändert nichts am Paketpreis. Der genaue Bedarf wird außerdem im Erstgespräch noch einmal gemeinsam durchgegangen.

Hinweis: „Nicht benötigte Leistungen können durchgestrichen werden. Mit Würde kündigen meldet sich zur finalen Abstimmung bei Ihnen.“

6. Darf ich das überhaupt unterschreiben, bevor der Erbschein da ist?

Ja.Abmeldungen sind teilweise auch ohne Erbschein möglich. Nur die Bankummeldung kann erst erfolgen, sobald der Erbschein vorliegt und der Angehörige Alleinerbe ist.

Hinweis im Paket 3: „Bankummeldung erfolgt erst nach Vorliegen des Erbscheins (Alleinerbe).“

7. Wie lange gilt diese Vollmacht?

Maximal 12 Monate oder bis alle Abmeldungen/Ummeldungen abgeschlossen sind.

8. Was kostet Ihr jetzt genau?

Die Kosten ergeben sich ausschließlich aus der separat unterzeichneten Paketbeschreibung bzw. dem Dienstleistungsvertrag.

9. Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit schriftlich.

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